Bau- oder Planverwirklichungsgebot

Östliche Vorstadt
MitteOst

Der Beirat Östliche Vorstadt möge beschließen:

  1. Der Beirat fordert die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung auf gegenüber dem Eigentümer des Gebäudes Vor dem Steintor 95/97 ein Bau- oder Planverwirklichungsgebot gemäß § 176 BauGB auszusprechen.
  2. Dem Beirat binnen 3 Monaten nach Beschlussfassung zu berichten, welche Verwaltungsakte durch SKUMS veranlasst wurden.

Begründung:

Ungenutzte, leerstehende Gebäude oder Wohnungen und zunehmender Wohnraummangel mit dem Resultat steigender Mieten können wir im öffentlichen Interesse nicht mehr hinnehmen. Wir wollen deshalb bestehende rechtliche Instrumente nutzen, um die Eigentümer von Leerstands-Immobilien zu marktkonformen Verhalten anzuhalten. Leerstand soll auf nachvollziehbare Ausnahmefälle begrenzen werden.

Das Objekt Vor dem Steintor steht nach Feststellung des Beirats seit mindestens 7 Jahre leer.

Der Zustand des Gebäudes lässt zur Zeit keine Wohnnutzung zu. Deshalb kann ein Planverwirklichungsgebot gemäß § 176 BauGB ausgesprochen werden.

Dadurch kann die Gemeinde bauliche Tätigkeiten des Eigentümers erzwingen.

Kommt der Eigentümer den zulässigen Geboten nicht nach, kann das Objekt enteignet werden.

Helmut Kersting und die Fraktion DIE LINKE im Beirat Östliche Vorstadt