Auskömmliche Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Horn-Lehe sicherstellen

Horn-Lehe

Dringlichkeitsantrag

Auskömmliche Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Horn-Lehe sicherstellen und Planungssicherheit durch Zuwendungsrahmenverträge mit Festbetragsfinanzierung herstellen

Der Fachausschuss Soziales und Sport bzw. der Beirat Horn-Lehe möge beschließen:

  1. Der Beirat Horn-Lehe fordert den Jugendhilfeausschuss auf, die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil nachhaltig finanziell sicherzustellen und mit dem Träger des Jugendhauses einen entsprechenden Zuwendungsrahmenvertrag zu schließen.
  2. Der Beirat Horn-Lehe fordert den Jugendhilfeausschuss auf, über eine im Zuwendungsrahmenvertrag garantierte Festbetragsfinanzierung finanzielle und organisatorische Planungssicherheit auch in „haushaltlosen Zeiten“ zu garantieren.
  3. Diese Zuwendungsrahmenverträge sollen mit den etablierten Trägern in Form von Kontrakten über einen Zeitraum von fünf Jahren geschlossen werden.
  4. Vorläufige Bescheide müssen sofort und unverzüglich gefertigt und versendet werden.
  5. Die Planungssicherheit bzw. Planungsreserve von 5 % muss in Bezug auf die Zuwendungen im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gestrichen werden.
  6. Die monatlichen Abschläge müssen in der haushaltslosen Zeit zu einem Zwölftel ausgezahlt werden und nicht nur zu einem Vierzehntel.

Begründung: 

Die langandauernde haushaltslose Zeit und die drastischen Auswirkungen der Corona-Pandemie wurden in den vergangenen Monaten zu einer großen Herausforderung und Belastungsprobe für alle Akteur*innen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Horn-Lehe. Dabei ist die Offene Jugendarbeit im Stadtteil nach wie vor chronisch unterfinanziert. Den steigenden Bedarfen in Horn-Lehe und den notwendigen Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit stehen nicht ausreichende Mittel und Einschränkungen durch die haushaltslose Zeit gegenüber. 

Da die Träger in der Regel über kein fianzielles Polster in Form von Rücklagen oder sonstigen Quellen verfügen, ist es dringend geboten in Zukunft dafür zu sorgen, dass Bescheide (wie zuletzt im Januar 2020) auch umgehend gefertigt und versendet werden! Die Träger müssen ihre Kosten wie Löhne, Raummieten etc. fristgerecht zahlen und benötigen dafür rechtzeitig vorher Finanzmittel. Die Feiertage müssen dabei berücksichtigt werden.Die Entscheidung über den Abzug einer Planungssicherheit bzw. -reserve in Höhe von 5 % liegt beim Haushaltsgesetzgeber und den jeweils zuständigen Ressorts. Für Globalmittel der Stadtteilbeiräte wurde eine PIanungssicherheit bzw. -reserve inzwischen abgeschafft. Die Mittel stehen nunmehr vollständig zu 100 % zur Verfügung. Gleiches muss unbedingt auch für die Zuwendungen im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gelten. Dies ist zum einen zur Sicherstellung der Liquidität der Träger erforderlich. Darüber hinaus führt die Regelung der Planungssicherheit bzw. -reserve zu absurden Situationen und die Träger zu unwirtschaftlichem, unzweckmäßigem Handeln genötigt. Die Träger bestreiten aus den Zuwendungen selbstverständlich zunächst ihre Fixkosten wie Löhne und Gehälter oder Raumkosten. Aufgrund der durch die Planungsreserve gekürzten Abschläge werden zwangsläufig variable Kosten, insbesondere Projektmittel zurückgestellt. Das beeinträchtigt die Arbeit der Träger und geht gleichzeitig zu Lasten des Angebotes für die Kinder und Jugendlichen im Stadtteil. Jespäter dann einbehaltene Beträge nachgezahlt werden, desto schwieriger wird es, das Geld noch sinnvoll und zweckmäßig einzusetzen. Mit einer großen Nachzahlung beispielsweise im Dezember kann man eigentlich nur noch Beschaffungen auf Vorrat tätigen, was nicht im Sinne der Stadt, der Träger und vor allem der Kinder und Jugendlichen liegt. Werden Zuwendungen nicht mehr verwendet, müssen diese Beträge zurückgezahlt und dann auch noch verzinst werden. Das sogenannte „Dezemberfieber" wird durch ein solche Verfahren unnötig beteuert. Dieser Negativeffekt wird zusätzlich, aber genauso einschneidend durch Abschlagszahlungen in Höhe von Einemvierzehntel während der haushaltslosen Zeit verstärkt. Die Differenz macht bei größeren Trägern wie Petri & Eichen vierstellige Beträge pro Monat aus. Die Abschläge müssen daher von vornherein zu einem Zwölftel ausgezahlt werden!

Trotz der bewilligten (erhöhten) Zuwendungssumme in 2020 von insg.198.823,- Euro klafft für das Jugendhaus Horn-Lehe nach wie vor ein Finanzierungsloch von 25.337,-  Euro (bei 224.160,- Gesamtkosten), das es „kreativ“ zu stopfen gilt. Mit anderen Worten: Wichtige Angebote bzw. Planungen können bzw. konnten leider nicht aufrechterhalten werden. Die Folgen der Reduzierung von Angeboten sind in jeder Hinsicht fatal. So ist das Jugendhaus Horn-Lehe nicht nur eine wichtige Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche aus Familien in sozialen Problemlagen, sondern auch eine wichtige Einrichtung im Stadtteil, die inklusive Angebote für Jugendliche mit und ohne Behinderung vorhält.

Die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit erfüllen eine wichtige soziale Aufgabe im Auftrag der Solidargemeinschaft. Das öffentliche Interesse ist mit Blick auf die sozialen Probleme und besonderen Herausforderungen in Horn-Lehe enorm. Die Politik muss immer wieder den Blick schärfen, dass es im Stadtteil Horn-Lehe statistisch gesehen zwar die meisten Einkommensmillionäre gibt, gleichzeitig aber in Quartieren wie etwa dem Kopernikusviertel und dem Gebiet rund um die Heinrich-Gefken-Straße viele Menschen in zum Teil versteckten Armutslagen und prekären Verhältnissen leben. Über diese besondere Form der sozialen Spaltung im Stadtteil täuscht der offizielle Sozialindikator hinweg. Gerade auch aufgrund der steigenden Anzahl von Kindern und Jugendlichen im Stadtteil müssen bestehende Angebote zwingend abgesichert und weiterentwickelt werden. Alles andere wäre fahrlässig.

Zu Wahrung seiner vielfältigen Angebote benötigt vor allem der Träger des Jugendhauses, Petri & Eichen, eine auskömmliche Finanzierung und Planungssicherheit. In diesem Zusammenhang muss das bestehende Verfahren der Mittelverteilung dringend überdacht und geändert werden. Für alle Träger ist Planungssicherheit von existentieller Bedeutung. Insofern ist mit den Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit über Zuwendungsrahmenverträge eine entsprechende Festbetragsfinanzierung im oben genannten Sinn zu vereinbaren.

Manfred Steglich und Fraktion DIE LINKE im Beirat Horn-Lehe  

Bremen, 01.10.2020