Sofia Leonidakis fragt nach - der Senat gibt Auskunft
Unbewohnbarkeit des „Stubu“-Gebäudes – wie weiter?
Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:
1. Welche weiteren Aktivitäten etwa auf Grundlage des Baugesetzbuches, des Wohnraumschutzgesetzes oder des Wohnungsaufsichtsgesetzes plant der Senat für das Gebäude des „Stubu“ im Anschluss an die geplante Unbewohnbarkeitserklärung?
2. Wie groß ist die Summe der Nebenkosten, welche die Stadtgemeinde für den säumigen Vermieter übernommen hat, und besteht eine reelle Aussicht darauf, diese Summe, gegebenenfalls durch Pfändung, zurückzuerhalten?
3. Ist es gelungen, beispielsweise auch mit Hilfestellung der Wohnungsaufsicht, für alle Bewohner:innen des Gebäudes eine andere Wohnung zu finden?
Die Antwort(en) des Senats:
Zu Frage 1: Derzeit werden Verhandlungen bezüglich der zukünftigen Eigentümerschaft des Gebäudes geführt. Der Senat geht davon aus, dass das Grundstück nach Abschluss von Verkaufsverhandlungen gemeinsam mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer einer neuen Nutzung zugeführt werden kann.
Zu Frage 2: Die Summe der übernommenen Nebenkosten für Heizenergie, Strom und Wasser beträgt nach derzeitigem Stand rund 30.000 Euro. Weitere Rechnungen des Versorgers stehen noch aus.
Die Erstattung der Kosten wird dem Vermieter gegenüber per Kostenfestsetzungsbescheid festgelegt. Sobald der jeweilige Bescheid bestandkräftig ist, wird dieser im Verwaltungs-wege durch die Landeshauptkasse vollstreckt. Ist eine Pfändung in das bewegliche Vermögen nicht möglich, sieht das Wohnungsaufsichtsgesetz ausdrücklich die Möglichkeit vor, die Kosten als Last auf dem betroffenen Grundstück in das Grundbuch einzutragen. Die Aussichten werden derzeit jedoch als gut eingeschätzt, die Kosten beitreiben zu können.
Zu Frage 3: Die Wohnungsaufsicht hat die Mieterinnen und Mieter hinsichtlich der Suche nach Ersatzwohnraum an die Zentrale Fachstelle Wohnen (ZFW) des Amtes für Soziale Dienste vermittelt.
Nach derzeitigem Stand haben sich von 14 noch an der Anschrift gemeldeten Parteien sieben bei der ZFW gemeldet und werden von dort bei der Wohnungssuche unterstützt. Von diesen sieben Parteien haben bereits drei Parteien eine Wohnung mit Hilfe der ZFW finden können. Die Anschreiben an drei Haushalte retournierten mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“.