Zustand des Arisierungs-Mahnmals | Barrierefreiheit am Hauptbahnhof

Zustand des sogenannten Arisierungs-Mahnmals
Anfrage der Abgeordneten Miriam Strunge, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:
1. Wie weit ist die Beseitigung der Baumängel am „Arisierungs“-Mahnmal vorangeschritten, und zu wann rechnet der Senat damit, dass wieder freie Sicht auf den Innenraum gewährleistet ist?
2. Wie stellt der Senat sicher, dass das Mahnmal regelmäßig auf Verunreinigung und störende Graffiti kontrolliert und deren Beseitigung garantiert wird?
3. Wie ist der aktuelle Stand zur Erstellung einer erklärenden Hinweistafel für das Mahnmal?

Die Antwort(en) des Senats:
Zu Frage 1: Die Frage wurde bereits ausführlich mit einer öffentlichen Vorlage in der Deputation für Kultur am 21. Februar 2024 beantwortet. Die Baumängel betrafen die Stromversorgung sowie die fehlende Dichtigkeit der oberen Fensterscheibe und, als Folge davon, den strombedingten zwischenzeitigen Ausfall der Licht-, Lüftungs- und Beheizungssteuerung. Die Stromversorgung konnte inzwischen endgültig hergestellt werden. An der Dichtigkeit der Scheibe wird mit Nachdruck durch die ausführenden Firmen gearbeitet. Da hierfür mehrere mögliche Fehlerquellen sukzessive untersucht werden müssen, kann eine erfolgreiche Behebung terminlich derzeit nicht festgelegt werden. Grundsätzlich muss der Innenraum trocknen, erst dann kann eine freie Sicht auf den Innenraum wieder gewährleistet werden.
Zu Frage 2: Um das Mahnmal vor Verunreinigungen und Graffiti zu schützen, wurden die Wandflächen des Mahnmals mit einem Graffiti-Schutzanstrich versehen. Dieser Schutzanstrich muss jedoch nach jedem Entfernen wieder neu aufgetragen werden, da er mit abgewaschen wird. Dennoch ist das Ziel, Graffiti möglichst zügig zu entfernen. Dieses gilt insbesondere bei politisch diskreditierenden Botschaften, diese werden, sobald Kenntnis darüber vorliegt, sofort entfernt.
Zu Frage 3: Der Text einer erklärenden Hinweistafel für das Mahnmal ist sehr sorgfältig unter Einbeziehung vieler zu beachtender Aspekte zu erarbeiten. Aufgrund der Thematik ist dies mehr als eine bloße erläuternde Erklärung des Mahnmals, es ist zugleich eine Stellungnahme Bremens zu der durch das Mahnmal verkörperten Erinnerung an die massenhafte Beraubung europäischer Jüdinnen und Juden durch das NS-Regime und die Beteiligung bremischer Unternehmen, Behörden und Bürgerinnen und Bürger.
Unter Federführung der Landeszentrale für politische Bildung ist ein erster Entwurf einer erklärenden Hinweistafel unter Hinzuziehung externer fachlicher Expertise erarbeitet worden. Des Weiteren ist die Jüdische Gemeinde Bremen in die Texterarbeitung einbezogen worden. Für die endgültige Textfassung sind noch weitere Gespräche zu führen. Der Senat ist bestrebt, diese Gespräche zügig zum Abschluss zu bringen und eine entsprechende Hinweistafel anzubringen.


Wie barrierefrei ist der Fernverkehr am Bremer Hauptbahnhof in Randzeiten?
Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:
1. Bei wie vielen und welchen Fernzügen, die vom Bremer Hauptbahnhof abfahren, wird fahrplan- und personal(mangel)bedingt aktuell keine Einstiegshilfe für mobilitätseingeschränkte Menschen geleistet?
2. Wie bewertet der Senat diese Situation hinsichtlich der Verpflichtung in Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention?
3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um in dieser Situation Abhilfe zu schaffen?

Die Antwort(en) des Senats:
Zu Frage 1: Alle Serviceleistungen rund um das barrierefreie Reisen werden seit einigen Jahren im Bereich der Deutschen Bahn AG über die sogenannte Mobilitätsservice-Zentrale gebündelt. An den einzelnen Stationen werden die entsprechenden Dienstleistungen durch Servicemitarbeitende der DB AG, Bereich Personenbahnhöfe, erbracht.
Am Bremer Hauptbahnhof wird der Service für mobilitätseingeschränkte Reisende täglich zwischen 6:00 und 23:45 Uhr angeboten. Eine örtliche Einstiegshilfe ist dabei nur bei den Zügen erforderlich, die nicht über eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe für Rollstühle verfügen. Dies betrifft ausschließlich ältere Fahrzeugtypen im Fernverkehr.
Von täglich bis zu 80 Fernverkehrszügen im Bremer Hauptbahnhof verkehren außerhalb der zuvor genannten Servicezeit lediglich fünf Züge. Von diesen ist bereits einer mit einer fahrzeuggebundenen Einstiegshilfe ausgestattet, die übrigen vier Fahrten sollen nach Aussage der DB Fernverkehr AG perspektivisch ebenfalls durch moderne Fahrzeuge mit einer entsprechenden Einstiegshilfe ersetzt werden.
Personalbedingte Fehlbesetzungszeiten sind dem Senat nicht bekannt, können aber in den zurückliegenden Krankheitswellen nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Zu Frage 2 und 3: Die von der Bundesrepublik Deutschland eingegangene Verpflichtung aus Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention sieht der Senat auch gegenüber den Fernverkehrsunternehmen und Infrastrukturunternehmen des Bundes als verpflichtend an hinsichtlich deren Anwendung. Der Senat wird gegenüber den Fernverkehrsunternehmen dafür werben, auch bei den Zügen am Tagesrand schnellstmöglich modernes Wagenmaterial einzusetzen, das über bordeigene Zustiegshilfen verfügt.