Stadtbürgerschaft debattiert Protestaktion im Horner Freibad

Mitte Juli kam es zu einer Protestaktion im Horner Freibad, bei der sich mehrere Mitglieder des Feministischen Streikbündnis Bremen oberkörperfrei für die Gleichbehandlung aller Körper einsetzten. Die Bremer Bäder riefen daraufhin die Polizei, die die Protestaktion mit Verweis auf das Versammlungsgesetz auflöste. 

Maja Tegeler, frauen- und queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft, teilt die Kritik an der strikten Auslegung der Badeordnung und dem darauf anschließenden Polizeieinsatz: „Die derzeitige Regelung zum Oben-Ohne-Baden in Bremen ist unzeitgemäß und sexistisch. Das einige Menschen sich oberkörperfrei in den Bädern aufhalten dürfen und andere nicht, widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Geschlechter. Weibliche Körper werden durch das Verbot sexualisiert und kontrolliert. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum man diese Regelung beibehalten oder deshalb gar die Polizei rufen sollte.“ Mehr

Die Abgeordnete hat sich deshalb an den Senat gewandt und erkundigt, wie die Bäder zukünftig mit dieser Frage umgehen wollen:

Wie kann oberkörperfreies Schwimmen in den Bremer Bädern ermöglicht werden?

Wir fragen den Senat:

1. Sieht der Senat eine Möglichkeit, zumindest für einen Teil der Bremer Bäder oder auch zu gewissen Zeiten oberkörperfreies Baden für alle Geschlechter zu ermöglichen?

2. Wie lässt sich zukünftig vermeiden, dass in Fällen von oberkörperfreiem Aufenthalt bei Frauen und queeren Menschen die Polizei gerufen wird?

3. Gibt es Sensibilisierungsmaßnahmen für das Personal der Bremer Bäder GmbH und für die Beschäftigten der beauftragten Sicherheitsfirmen für einen geschlechter- und queersensiblen Umgang mit dieser Fragestellung?


Auf der letzten Sitzung der Stadtbürgerschaft antwortete der Senat:

Zu Frage 1: Der Senat schließt nicht aus, künftig oberkörperfreies Baden für alle Geschlechter zu ermöglichen. Zunächst soll aber der aktuelle Modellversuch in Göttingen abgewartet werden und auf Grundlage der anschließenden Evaluierung sowie der daraus resultierenden Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen eine Entscheidung getroffen werden.

Zu Frage 2 und 3: Grundsätzlich sind Fälle von oberkörperfreiem Aufenthalt bei als Frauen gelesenen Menschen zwar ein Verstoß gegen die geltende Badeordnung, für die Bremer Bäder GmbH jedoch in der Regel kein Grund die Polizei zu rufen. Wenngleich ein „oberkörperfreier“ Aufenthalt in den Bremer Freibädern bislang nicht vorgesehen ist, wurde dies bislang toleriert oder aber das Gespräch mit den Badegästen gesucht.

Am 17. Juli 2022 kam es zu einem Polizeieinsatz im Horner Bad. An diesem Tag hatte sich eine Gruppe von Menschen im Horner Freibad versammelt und mit entkleideten Oberkörpern mit einer gezielten Störung des Badebetriebs darauf aufmerksam gemacht, dass in den Freibädern der Bremer Bäder GmbH bislang kein „oberkörperfreier“ Aufenthalt von Frauen und queeren Menschen vorgesehen ist. Gemäß der Haus- und Badeordnung der Bremer Bäder GmbH wäre für diese Aktion vorab eine Genehmigung erforderlich gewesen, da entsprechende Versammlungen Personal binden und die Beaufsichtigung und damit die Sicherheit der übrigen Gäste nicht gewährleistet werden kann. Trotz mehrfacher Aufforderung haben die Teilnehmer:innen weder die Aktion beendet, noch wollten sie das Bad verlassen. Aus diesem Grund wurde von den Mitarbeitenden der Bremer Bäder GmbH die Polizei gerufen.

Die Mitarbeiter:innen der Bremer Bäder GmbH sind und werden kontinuierlich für diverse Themen, so auch zu dem genannten, geschult und fortgebildet. [mh]