Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Politikangebote und jeweiligen Kandidat*nnen interessieren.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen unsere Positionen, Vorschläge und Ideen als Partei DIE LINKE vorstellen und verdeutlichen damit, wofür wir uns in der Vergangenheit eingesetzt haben und auch in den kommenden Jahren einsetzen werden.
Wir wollen das Land Bremen sozial und ökologisch gestalten und entschlossen durch die Krise und die Herausforderungen der Zukunft führen.
Wir sprechen uns aus für eigene Entlastungsprogramme auf Landesebene, den ticketfreien ÖPNV, eine neu gestaltete Qualifizierungs- und Weiterbildungsoffensive zur Bekämpfung des Arbeits- und Fachkräftemangels. Den umlagefinanzierten Ausbildungsfonds wollen wir umsetzen, weitere Gesundheitszentren in den Stadtteilen etablieren und diese zu Gesundheits- und Sorgezentren ausbauen, die Servicegesellschaft der Geno wollen wir wieder eingliedern. Stadtreinigung und Wasserversorgung wollen wir vollständig rekommunalisieren und auch die GEWOBA wieder zu 100 Prozent in städtischen Besitz bringen. Die landeseigene Schuldenbremse für die Kommunen Bremen und Bremerhaven wollen wir für Investitionen in die Infrastruktur streichen. Mit dem Wahlprogramm legen wir ein Programm vor, mit dem wir Bremen und Bremerhaven zu sozial-gerechten und zukunftsfähigen Städten für alle machen wollen. Darüber hinaus ist es ein Programm, mit dem wir die erfolgreiche Arbeit der ersten LINKEN-Regierungsbeteiligung in Bremen fortführen wollen.
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Die Wahlen im Land Bremen zur Bremischen Bürgerschaft, zur Stadtverodnetenversammlung in Bremerhaven und zu den Bremer Beiräten finden übrigens am Sonntag, den 14. Mai 2023, statt:
- Die Bremische Bürgerschaft ist das Landesparlament der Freien Hansestadt Bremen. Die gewählten stadtbremischen Abgeordneten des Landtags bilden zudem die Stadtbürgerschaft – die kommunale Volksvertretung der Stadtgemeinde Bremen.
- Bremerhaven hat mit der Stadtverordnetenversammlung ein eigenes Stadtparlament.
- In 22 Stadtteilen der Stadtgemeine Bremen gibt es mit den Beiräten eigene Volksvertretungen.
Bei den Landtags- und Kommunalwahlen wird seit der Wahl 2011 das gleiche Wahlsystem, eine mit der Personenwahl verbundene Verhältniswahl, angewendet.
Jede und jeder Wahlberechtigte hat pro Wahlart fünf Stimmen, die gleich viel zählen. Diese fünf Stimmen können entweder einem Wahlvorschlag oder einzelnen Wahlbewerber:innen auf den Wahlvorschlägen gegeben werden. Sie können zudem beliebig angehäuft (Kumulieren) und auf verschiedene Wahlvorschläge verteilt werden (Panaschieren), jede Kombination ist zulässig.
Jeder Wahlvorschlag und jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat kann also zwischen null und fünf Stimmen erhalten, solange insgesamt nicht mehr als fünf Stimmen vergeben werden. MEHR