Nachhaltige Verkehrsanbindungen sowie Verkehrssicherheit in der Hansalinie und im GVZ stärken

Die Abgeordneten diskutierten die RGR-Initiative, mit der der Senat unter anderem aufgefordert werden sollte, das Stadt-Regionale-Verkehrskonzept weiter auszuarbeiten, um auch aus der Region die Gewerbegebiete mit dem ÖPNV direkt anbinden zu können. "Es ist richtig, dass wir die Verbesserung der verkehrlichen Anbindung von Gewerbegebieten trotz der angespannten Haushaltslage priorisieren. Da die im GVZ und im Gewerbepark Hansalinie ansässigen Unternehmen ebenso profitieren, wie ihre Arbeitnehmer*innen, sollten sie sich an den Kosten beteiligen", sagte Tim Sültenfuß zum rot-grün-roten Antrag, der nach der Debatte angenommen wurde.

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Quelle des Audio- und Video-Mitschnitts: www.radioweser.tv über www.bremische-buergerschaft.de


Senatsantwort(en) in der Fragestunde

Insolvenz von Wohninvest – Auswirkungen auf das Könecke-Gelände

Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Tim Sültenfuß, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Wir fragen den Senat:
1. Wann wurde das Insolvenzverfahren zur Wohninvest Holding GmbH eröffnet, welche Auswirkungen ergeben sich daraus auf die Tochtergesellschaft zur Entwicklung des ehemaligen Könecke-Geländes, und mit Forderungen in welchem Umfang ist die Stadtgemeinde als Gläubigerin am Insolvenzverfahren beteiligt?

2. Zieht der Senat in Erwägung, das Vorkaufsrecht zu ziehen beziehungsweise die Anteile der Investitionsgesellschaft zu übernehmen, falls nein, warum nicht?

3. Wie ist der aktuelle Planungsstand der Senatorin für Kinder und Bildung hinsichtlich der Realisierung eines Berufsschulzentrums auf dem ehemaligen Könecke-Gelände?

Die Antwort(en) des Senats:
Zu Frage 1: Nachdem am 23.05.2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohninvest Holding GmbH am AG Stuttgart Insolvenzgericht eröffnet wurde, ist nunmehr am 29.07.2024 das Insolvenzverfahren eingeleitet worden.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Wohninvest Holding GmbH hat nicht automatisch die Insolvenz der Wohninvest Projekt Hemelingen GmbH zur Folge. Vielmehr muss für jede Gesellschaft gesondert geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) besteht.

Die Stadtgemeinde Bremen hat gegenüber der Wohninvest Projekt Hemelingen GmbH aus dem Wettbewerbsverfahren zum Könecke-Gelände eine offene Forderung in Höhe von rund 43.000,- Euro.

Zu Frage 2: Die Anteile der Wohninvest Holding GmbH an der WI Projekt Hemelingen GmbH fallen in die Insolvenzmasse. Sollten die Gesellschaftsanteile im Rahmen des Insolvenzverfahrens veräußert werden, würde ein satzungsgestütztes Vorkaufsrecht nicht bestehen.

Werden lediglich Anteile an der Projektgesellschaft veräußert (share deal), liegt in der Regel kein Grundstücksverkauf und auch kein kaufähnliches Rechtsgeschäft vor. 

Bei einer Platzierung von Unternehmensanteilen am Markt im Rahmen des Insolvenzverfahrens könnten Bremen bzw. bremische Beteiligungsgesellschaften als reguläre Marktteilnehmer im Wettbewerb auftreten, wobei jedoch die Finanzierungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Engagements zu beachten wäre.

Zu Frage 3: Handlungsdruck ergibt sich einerseits aus einer erforderlichen Ausweitung und zeitgemäßen räumlichen Ausstattung für die Bildungsgänge zu sozialpädagogischen sowie gesundheits- und personenbezogenen Dienstleistungen, andererseits aus der Notwendigkeit, die bestehenden Schulstandorte für Bedarfe der Allgemeinbildung nachzunutzen.

Die Bedarfe des Campus Ost sollen als Grundlage für das anstehende Bauleitplanverfahren und damit die Quartiersentwicklung des Könecke-Areals verwendet werden. Es besteht ein abgestimmtes Rahmenkonzept für den Berufsschulcampus, hervorgegangen aus einem Wettbewerbsverfahren. Als nächster Schritt ist ein geeignetes tragfähiges Entwicklungs- und Beschaffungskonzept und dessen haushalterische Abbildung zu erarbeiten und abzustimmen. Hierzu sind Gespräche mit dem Projektentwickler, dem Senator für Finanzen und Immobilien Bremen zu führen.

Mit den notwendigen Verfahrensschritten kann nicht von einer Verlagerung der Schulen zum Campus Ost vor 2030 ausgegangen werden.