Barrierefreiheit am Bremer Hauptbahnhof darf keine Frage der Uhrzeit sein!

Menschen im Rollstuhl sollen bald mit allen Fernzügen der Deutschen Bahn (DB) vom Bremer Hauptbahnhof aus an- oder abreisen können. Bislang war ein barrierefreier Ein- und Ausstieg zwischen 23:45 Uhr und 6 Uhr nicht möglich, da in diesem Zeitraum kein Bahnhofspersonal zur Verfügung steht, dass beim Ein- und Aussteigen unterstützt. Auf Initiative der Linksfraktion, hatte die Koalition im vergangenen Jahr einen Antrag beschlossen, der den Senat dazu verpflichtet hat, sich bei der DB für barrierefreies Reisen einzusetzen – mit Erfolg. Ein Bericht des Verkehrsressort, der heute in der Deputation für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung vorgestellt wird, stellt Verbesserungen in Aussicht. Wie die Senatorin für Mobilität mitteilt, hat die DB InfraGO zugesagt, sich des Problems anzunehmen.

Tim Sültenfuß, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Bremischem Bürgerschaft, begrüßt den Einsatz des Senats: „Mehr Barrierefreiheit ist am Bremer Hauptbahnhof dringend nötig! Menschen mit Behinderungen müssen auch nachts selbstbestimmt reisen können. Sie sind besonders auf die Bahn als Verkehrsmittel angewiesen. Dass der Hublift am Bahnsteig hoffentlich bald rund um die Uhr genutzt werden kann, ist ein großer Fortschritt. Problematisch bleibt weiterhin, dass die meisten Züge über keinen eigenen Hublift verfügen. Auch dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen für Hilfe beim Ein- und Ausstieg eine Reise spätestens am Vortag über die Mobilitätsservicezentrale anmelden müssen, macht es nicht leichter.“

Gemeinsam mit dem Betriebsrat arbeitet die DB aktuell an einer Anpassung der Dienstpläne, um die Servicezeiten am Bremer Hauptbahnhof auszuweiten. Zukünftig sollen damit, bis auf eine Ausnahme, alle Fernzüge von und nach Bremen auch von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen genutzt werden können. Dass der politische Druck Wirkung zeigt, freut Sültenfuß: „Barrierefreiheit ist und bleibt ein Menschenrecht. Menschen mit Behinderung muss in Deutschland der gleichberechtigte Zugang für den Schienenpersonennah- und Fernverkehr gewährleistet werden. Das legt Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention fest, zu deren Umsetzung sich Deutschland bereits 2009 verpflichtet hat. Auch die Deutsche Bahn muss hier mehr Verantwortung übernehmen und Barrierefreiheit bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur konsequent mitdenken.“