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8. März 2010

Von Gleichberechtigung und anderen Mythen

Im Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin". Bedauerlicherweise sieht die Praxis immer noch anders aus. Vor allem bei der Lohnzahlung. Denn Frauen sind nicht nur bei der direkten Lohnzahlung gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt - sie verdienen rund 23% weniger als die Männer. Die Benachteiligung geht noch wesentlich weiter: Die beruflichen Aufstiegschancen von Frauen sind deutlich schlechter als die der Männer. Sie erhalten seltener Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Von den Männern erhalten 17,7% eine Gewinnbeteiligung, bei Frauen sind es nur 9,8%. Und nach einer Befragung des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung) erhalten nur 3,4% Frauen Zuschläge für Überstunden. Bei der Benachteiligung seien die Frauen dagegen ganz vorn: 400-Euro-Jobs, Teilzeitbeschäftigung und Mehrfachbelastung seien vor allem bei Frauen anzutreffen, so Schott, womit Altersarmut vorprogrammiert sei. Auch Langzeitarbeitslosigkeit treffe Frauen (36,5%) häufiger als Männer (30,5%).

Die Realität zeigt uns also auch nach 60 Jahren: Der Weg dahin ist noch weit. DIE LINKE fordert gleichen Lohn für gleiche Arbeit, Kinderbetreuungseinrichtungen, die es Frauen ermöglichet, gleichberechtigt am Erwerbsleben teilzunehmen - und Mindestlöhne, um dem Lohndumping ein Ende zu setzen.