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8. März 2010

Internationaler Frauentag am 08. März

Der Internationale Frauentag blickt auf eine lange Tradition zurück. Er entstand im Kampf um Gleichberechtigung und Wahlrecht für Frauen. Initiiert durch Clara Zetkin (1857-1933) fand der erste Internationale Frauentag am 19. März 1911 statt.

Millionen von Frauen in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA beteiligten sich. Die Wahl dieses Datums sollte den revolutionären Charakter des Frauentages unterstreichen. Der 18. März war der Gedenktag für die Gefallenen in Berlin während der Revolution 1848.

Die zentralen Forderungen waren:
- Kampf gegen den imperialistischen Krieg
- Wahl- und Stimmrecht für Frauen
- Arbeitsschutzgesetze
- ausreichender Mutter- und Kinderschutz
- der Achtstundentag
- gleicher Lohn bei gleicher Arbeitsleistung
- Festsetzung von Mindestlöhnen

Die Linksfraktion fordert gesetzliche Regelungen, um gleiche Entgelte für Männer und Frauen durchzusetzen. In einem Antrag begründet sie den Vorschlag damit, dass das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern immer noch bei über 20 Prozent liege und auch die freiwilligen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft dran nichts geändert hätten.

Ein entsprechendes Gesetz sollte nach Auffassung der Fraktion die Tarifpartner zur diskriminierungsfreien Arbeitsbewertung verpflichten. Außerdem sollte es darauf hinwirken, dass die Tarifpartner bestehende Entgeltsysteme überprüfen, indem sie einen zeitlich abgestuften Entgeltplan mit dem Ziel der Gleichstellung der Geschlechter entwickeln. Für den Fall, dass sich die Tarifpartner nicht auf ein Verfahren zur Angleichung einigen können, müsse eine durch das Arbeitsgericht eingesetzte ”Entgelt-gleichheitskommission“ beide Tarifpartner anhören. Um das Ziel der Entgeltgleichheit zu erreichen, sei ferner die Anpassung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) an europarechtliche Mindestvorgaben nötig, heißt es in dem Antrag. Der Grundsatz der Entgeltgleichheit soll nach dem Willen der Fraktion in das AGG aufgenommen werden.

Ebenso sollen die Sanktionsmechanismen neu geregelt und das Verschuldungserfordernis zugunsten eines verschuldungsunabhängigen Schadensersatz- und Entschädigungsanspruchs gestrichen werden.

Da nach Auffassung der Fraktion der Ausbau des Niedriglohnsektors die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern verstärkt hat, dringt sie zudem auf die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns von 10 Euro pro Stunde. In ihrem Antrag plädiert Die Linke außerdem für ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft. Dieses solle die Betriebe zu gleichheitspolitischen Maßnahmen und Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verpflichten.

Viel wurde bereits erreicht, aber insbesondere die Festsetzung eines gesetzlichen Mindestlohn ist bis heute nicht umgesetzt. Dafür werden uns weiterhin einsetzen und kämpfen — gleicher Lohn für gleiche Arbeit.